KfW | Baukindergeld

Mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Achtung 23.09.2020:

Förderzeitraum für Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert. Frist für Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen wird ausgeweitet.

„Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte.“

Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag durch den/die Käufer zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.

Die Voraussetzungen für Ihre Förderung

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

SAB | Baukindergeld Vorfinanzierungsdarlehen

Die SAB unterstüt Familien mit Kindern bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum mit Förderdarlehen

Informieren Sie sich zu unserem Förderangebot für selbstgenutztes Wohneigentum und nutzen Sie die Beratungsangebote der SAB.

Mit dem SAB Baukindergeld „Vorfinanzierungsdarlehen“ haben Sie die Möglichkeit, das über zehn Jahre zur Auszahlung vorgesehene staatliche Baukindergeld von Anfang an in vollem Umfang zu nutzen. Das Förderdarlehen wird in Verbindung mit weiteren Bausteinen, zum Beispiel einem Darlehen nach der Richtlinie Familienwohnen gewährt und kann teilweise als Eigenmittelersatz in die SAB-Gesamtfinanzierung eingebracht werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-haus-bauen-kaufen-oder-modernisieren/sab-baukindergeld-vorfinanzierungsdarlehen.jsp?cookieMSG=allowed

SAB | Wohneigentum ländlicher Raum

Die SAB unterstützt Sie der Finanzierung rund um Ihre Immobilie im ländlichen Raum. Mit einem Sollzinssatz von 0,75 Prozent p. a. sowie einer Zinsfestschreibung von bis zu 25 Jahren bietet dieses Programm besonders attraktive Konditionen.

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-haus-bauen-kaufen-oder-modernisieren/wohneigentum-l%C3%A4ndlicher-raum.jsp

BAFA | Förderprogramm im Überblick ab 2020

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.2015.

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.

Quelle: BAFA

Baukindergeld | Haushaltszugehörigkeit eines Kindes bei getrennt lebenden Eltern

BFH, Urteil v. 14. 4. 1999, X R 11/97

Baukindergeld wird für Kinder gewährt, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören (§ 34f Abs. 2 Satz2 EStG).

Bei getrennt lebenden Eltern gehört ein Kind in der Regel zu dem Haushalt des Elternteils, dem das Sorgerecht zusteht. Steht das Sorgerecht den Eltern gemeinsam zu, ist das Kind regelmäßig dem Haushalt zuzurechnen, in dem es sich überwiegend tatsächlich aufhält und wo sich der Mittelpunkt seines Lebens befindet.

In Ausnahmefällen kann jedoch auch eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile bestehen, wenn das Kind tatsächlich zeitweise beim Vater und zeitweise bei der Mutter lebt. Dies ist der Fall, wenn ein Kind kraft Vereinbarung der Eltern je einen halben Monat bei dem Vater und je einen halben Monat bei der Mutter lebt und sich die Regelung im Einzelnen nach der Schichtdiensteinteilung der Mutter (Krankenschwester) richtet (→ Eigenheimförderung ; → Eigenheimzulage )

Quelle: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/baukindergeld-haushaltszugehoerigkeit-eines-kindes-bei-getrennt-lebenden-eltern_idesk_PI11525_HI506333.html

Ab in’s Dorf

Sachsen vergibt Sonderdarlehen fürs Bauen auf dem Land

Die sächsische Regierung fördert Wohneigentum im ländlichen Raum künftig mit 40 Millionen Euro pro Jahr. Eine entsprechende Richtlinie hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Auf diese Weise sollen vor allem junge Familien angesprochen werden, die aufs Land ziehen wollen, verkündete Sachsens Innenminister Roland Wöller. Er hofft, nicht nur das Leben auf dem Dorf zu aktivieren, sondern gleichzeitig den Druck aus dem angespannten Wohnungsmarkt in den Großstädten zu nehmen.

https://www.mdr.de/sachsen/sachsen-foerderung-wohneigentum-land-100.html

LEADER | Ländlicher Raum

Sachsen unterstützt die Entwicklung des ländlichen Raumes

Der ländliche Raum in Sachsen ist sehr vielfältig. Von Region zu Region bestehen unterschiedliche Herausforderungen und es bieten sich unterschiedliche Chancen.

Die Menschen vor Ort finden für die jeweilige ländliche Region für diese Herausforderungen die besten Ideen, auch neue Wege und entwickeln bedarfsgerechte Lösungen. Zentral vorgegebene Maßnahmenpakete sind nicht überall geeignet. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Entwicklung des ländlichen Raumes mit den Instrumenten der Ländlichen Entwicklung (LEADER und Ländliche Neuordnung), die auch eine finanzielle Förderung beinhalten. Das SMUL begleitet darüber hinaus die Umsetzung vor Ort fachlich und qualifiziert die Akteure für ihre Aufgaben.

https://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/