Förderung der Einbruchsicherung

Private Eigentümer und Mieter können seit dem 19. November 2015 bei der KfW Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Bundesbauministerium (BMUB) stellt dafür von 2015 bis 2016 jährlich 10 Mio. EUR zur Verfügung.

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von 200 bis 1.500 EUR. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern. Diese müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die KfW legt Wert darauf, dass die Maßnahmen sinnvoll und nachhaltig sind. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 2.000 EUR.

Maßnahmen für den Einbruchschutz und den altersgerechten Umbau sind frei kombinierbar. Im Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455) betragen die Zuschüsse für einzelne Maßnahmen der Barrierereduzierung und Einbruchsicherung 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 EUR. Beim Standard „Altersgerechtes Haus“ liegen die Zuschüsse 12,5 %, maximal 6.500 EUR.

Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ beantragt werden:

KfW-Pressemitteilung v. 19. November 2015

Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die Zuschüsse für Einbruchschutz für das Jahr 2017 von bisher 10 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR aufgestockt.

KfW-Pressemitteilung v. 3. Januar 2017

Ab 1. April 2016 erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Die KfW erweitert ihre zinsgünstige Kreditförderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms Altersgerecht Umbauen . Private Eigentümer und Mieter können nun zusätzliche einbruchsichernde Maßnahmen bei ihrer Hausbank beantragen. Alle Maßnahmen sind nun auch ohne Kopplung an das Programm der Barrierereduzierung förderbar. Maximal können 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.

Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz:

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Bewegungsmeldern, Türspione

Ab 1. April 2016 wird zusätzlich der Anwendungsbereich für den Einbau neuer einbruchhemmender Fenster in unseren Programmen Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (151/152/430) erweitert. Die energetischen Anforderungen können je nach Bedarf entweder mit anspruchsvoller Dreischeibenverglasung oder auch mit energetisch hochwertigen Zweischeibenverglasungen erfüllt werden.

Quelle: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Einbruchschutz/index.html